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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 148/07   

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https://dejure.org/2010,20664
LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 148/07 (https://dejure.org/2010,20664)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2010 - L 23 SO 148/07 (https://dejure.org/2010,20664)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2010 - L 23 SO 148/07 (https://dejure.org/2010,20664)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 3 SGB 10, § 55 SGG
    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers; Feststellungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch gegen den Landkreis für erbrachte Leistungen der Eingliederungshilfe für die Unterbringung in einem Behindertenheim; Leistungen der Kriegsopferfürsorge als vorrangig zu realisierende Ansprüche gegenüber einem Erstattungsanspruch wegen erbrachten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 148/07
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage gilt zwar nicht uneingeschränkt und kann bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts entfallen, so dass auch bei Zulässigkeit einer Gestaltungs- oder Leistungsklage eine Feststellungsklage zulässig sein kann (BSG v. 27.10.2009, B 1 KR 4/09 R, juris, Rn. 17, m.w.N.; vgl. zum Meinungsstand: Keller, a. a. O., Rn. 19 c f.; abl. Zeihe, a.a.O, Rn. 2b).

    Eine Abkehr von dem Grundsatz der Subsidiarität ist bei Klagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts dann anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass diese sich rechtskonform aufgrund eines - nicht vollstreckbaren - Feststellungsurteils verhalten werden und den Kläger befriedigen werden (vgl.: BSG v. 26.05.1959, 3 RK 36/56, juris, Rn. 5; BSG v. 27.10.2009, B 1 KR 4/09 R, a.a.O.) und der Streit zwischen den Beteiligten dadurch - ohne weitere Leistungsklage - endgültig erledigt wird (BSG, SozR 3-3300 § 38 Nr. 2; BSG vom 08. Mai 2007, B 2 U 3/06 R, juris, Rnr. 23 f.).

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 148/07
    Eine Abkehr von dem Grundsatz der Subsidiarität ist bei Klagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts dann anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass diese sich rechtskonform aufgrund eines - nicht vollstreckbaren - Feststellungsurteils verhalten werden und den Kläger befriedigen werden (vgl.: BSG v. 26.05.1959, 3 RK 36/56, juris, Rn. 5; BSG v. 27.10.2009, B 1 KR 4/09 R, a.a.O.) und der Streit zwischen den Beteiligten dadurch - ohne weitere Leistungsklage - endgültig erledigt wird (BSG, SozR 3-3300 § 38 Nr. 2; BSG vom 08. Mai 2007, B 2 U 3/06 R, juris, Rnr. 23 f.).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 148/07
    Eine Abkehr von dem Grundsatz der Subsidiarität ist bei Klagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts dann anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass diese sich rechtskonform aufgrund eines - nicht vollstreckbaren - Feststellungsurteils verhalten werden und den Kläger befriedigen werden (vgl.: BSG v. 26.05.1959, 3 RK 36/56, juris, Rn. 5; BSG v. 27.10.2009, B 1 KR 4/09 R, a.a.O.) und der Streit zwischen den Beteiligten dadurch - ohne weitere Leistungsklage - endgültig erledigt wird (BSG, SozR 3-3300 § 38 Nr. 2; BSG vom 08. Mai 2007, B 2 U 3/06 R, juris, Rnr. 23 f.).
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 30/84
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 148/07
    Ein besonderes Feststellungsinteresse liegt nämlich dann nicht vor, wenn der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können (h.M., vgl.: Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 55 Rn. 19; Zeihe, SGG, § 55, Rn. 18b ff.; BSG v. 22.05.1985, 12 RK 30/84, juris, Rn. 12; v. 16.03.1978, 11 RK 9/77, juris, Rn. 17).
  • BSG, 16.03.1978 - 11 RK 9/77

    Landwirtschaft - Krankenversicherung - Subsidiarität - Nebenerwerbslandwirt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 148/07
    Ein besonderes Feststellungsinteresse liegt nämlich dann nicht vor, wenn der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können (h.M., vgl.: Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 55 Rn. 19; Zeihe, SGG, § 55, Rn. 18b ff.; BSG v. 22.05.1985, 12 RK 30/84, juris, Rn. 12; v. 16.03.1978, 11 RK 9/77, juris, Rn. 17).
  • BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56

    Klage gerichtet auf die Aufhebung eines den Kläger belastenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 148/07
    Eine Abkehr von dem Grundsatz der Subsidiarität ist bei Klagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts dann anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass diese sich rechtskonform aufgrund eines - nicht vollstreckbaren - Feststellungsurteils verhalten werden und den Kläger befriedigen werden (vgl.: BSG v. 26.05.1959, 3 RK 36/56, juris, Rn. 5; BSG v. 27.10.2009, B 1 KR 4/09 R, a.a.O.) und der Streit zwischen den Beteiligten dadurch - ohne weitere Leistungsklage - endgültig erledigt wird (BSG, SozR 3-3300 § 38 Nr. 2; BSG vom 08. Mai 2007, B 2 U 3/06 R, juris, Rnr. 23 f.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auf diesen Umfang ist auch der in § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X vorgesehenen Erstattungsanspruch des bisherigen Leistungsträgers gegen den nach den örtlichen Zuständigkeitsregeln nunmehr zuständig gewordenen Leistungsträger beschränkt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. April 2010 - L 23 SO 148/07, zitiert nach juris).
  • SG Konstanz, 17.11.2015 - S 8 SO 1418/15

    Übernahme der Kosten für eine Sprachschule durch den Sozialhilfeträger im Rahmen

    Auf diesen Umfang ist der in § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X vorgesehenen Erstattungsanspruch des bisherigen Leistungsträgers gegen den nach den örtlichen Zuständigkeitsregeln nunmehr zuständig gewordenen Leistungsträger beschränkt (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12.04.2011, a.a.O., LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.04.2010, Az. L 23 SO 148/07).
  • SG Neuruppin, 28.01.2011 - S 14 SO 88/09

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern bei Unterbringung

    Auch die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. April 2010 Az.: L 23 SO 148/07 steht dem nicht entgegen, da vorliegend zwischen den Beteiligten die Höhe des Erstattungsbetrages nicht in Streit steht.
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